AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wunschfoto.ch

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Fotografen Wunschfoto.ch und dem Kunden erreicht werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt und / oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen ist.

Individuelle Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Allgemeines:
Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotograf Martin Amsler (Wunschfoto.ch) erteilten Aufträge. Die AGB gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt und/oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen hat.

Im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist Wunschfoto.ch mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren.

Gültigkeit:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten unter Ausschluss eventueller andere Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Bestellungen und Verträge von Wunschfoto.ch.

Bei Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung nimmt der Kunde diese Bedingungen an.

Es gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Laufenburg AG.

Angebote:
Sämtliche Angebote auf der Website Wunschfoto.ch sind unverbindlich. Wunschfoto.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Offerten werden vom Wunschfoto.ch in der Regel innert weniger Tage erstellt und haben, sofern nichts anderes erwähnt, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.

Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst zustande, wenn diese durch beide Parteien bestätigt wurde und ggf. eine Anzahlung überwiesen wurde.

Wunschfoto.ch behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen bzw. bestimmte Bedingungen an die Aufträge zu knüpfen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Preise / Zahlung:
Sämtliche Angebote auf der Website von Wunschfoto.ch sind unverbindlich. Wunschfoto.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Wunschfoto.ch ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.

Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet. Der Gesamtbetrag muss spätestens 7 Tage nach der Hochzeit bei Wunschfoto.ch eingegangen sein. Die Fotos werden erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags ausgeliefert.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen (zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 30. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Hochzeitsreportagen:
Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze (Terminreservierungsgebühr) ab der Auftragserteilung als vereinbart:

Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden. Sollte die Hochzeit nach dieser Frist unabhängig des Grundes durch Annulation/Verschiebung seitens des Auftraggeber nicht zustande kommen, sind bis 6 Monate vor der Hochzeit 30%, ab 6 Monaten 50% des offerierten Preises und ab 30 Tagen vor dem Termin 100% des offerierten Preises zu bezahlen.

Annullationen:
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden kann Wunschfoto.ch eine Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung zwischen 20-100% des Auftragsvolumens je nach Kurzfristigkeit der Absage verlangen.

Bilderrechte:
Der Kunde erhält nach erfolgreich abgeschlossenem Auftrag eine USB-Stick oder einen Download-Link mit sämtlichem Bildmaterial in Vollauflösung (Format JPG) und kann frei über das nicht-kommerzielle Nutzungsrecht des Bildmateriales verfügen.

Für eine kommerzielle Nutzung des Bildmateriales ist eine schriftliche und kostengebundene Zustimmung von Wunschfoto.ch notwendig. Bei nicht-kommerziellen Publikationen und Veröffentlichungen des Bildmaterials (alle Medien), ist jeweils die Website des Fotografen (Wunschfoto.ch) zu erwähnen.

Wunschfoto.ch behält sich das Recht vor, die Bilder kostenlos für Eigenwerbung des Fotografen (Wunschfoto.ch / etc.) zu verwenden (alle Medien).

Archivierung:
Wunschfoto.ch behält immer eine Kopie des Bildmaterials, ist aber nicht für die Langzeit-Archivierung der digitalen Bilddaten verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass CD's/DVD's und Festplatten etwa alle 5 Jahre neu kopiert werden sollten um einen Datenverlust bzw. die Unlesbarkeit des Mediums zu vermeiden.

Force Majeure:
Termingebundene Aufträge, wie z.B. Hochzeiten, werden vom Fotografen mit hoher Sorgfalt so geplant, dass genügend Zeitreserve bei der Anfahrt bleibt. Bei aussergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen kann jedoch ein rechtzeitiges Erscheinen des Fotografen nicht garantiert werden.

Der Fotograf kann rechtmässig nicht belangt werden, wenn er den Auftrag infolge Unfalles, Krankheit, Todesfall in der Familie oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.01.2021